Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Hier finden Sie ausführliche Details zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BERLINEREI Kreativagentur GmbH Teil 1

betreffend Verträge mit Unternehmern über die Konzeption, Planung und Durchführung von Kongressen, Konferenzen, Corporate Events, Incentive- und ähnlichen Veranstaltungen.

1. Vertragsschluss

Auf Anfrage des Kunden erstellt BERLINEREI Kreativagentur GmbH (nachfolgend “BERLINEREI” genannt) ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden bei BERLINEREI zustande. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung

a) BERLINEREI konzipiert, plant, organisiert und führt die Veranstaltung entsprechend der Wünsche des Kunden durch. Ein wesentlicher Teil der Dienstleistung BERLINEREI ist die Einbringung ihrer Qualifikationen und Erfahrungen im kreativen, künstlerischen, und organisatorischen Bereich unter Zugrundelegung ihrer besonderen Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
b) Die BERLINEREI ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Dienstleistungen Dritter, wie z.B. Hallen- und Clubbetreiber, Konferenz- und Kongresszentren, Restaurants, Künstler, Catering- Sicherheits- Reinigungs- und Beförderungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Die gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen der Parteien werden davon nicht berührt.

c) Die BERLINEREI ist berechtigt, den vereinbaren Preis für ihre Dienstleitungen in Ansehung ihrer Tätigkeit während der Planungsphase und etwaiger Vorleistungen in bis zu voller Höhe vor Durchführung der Veranstaltung zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt etwaig von dem Kunden zu leistender Teilzahlungen werden im Vertrag vereinbart.

d) Bei nach Vertragsschluss eintretenden Preisänderungen in Anspruch zu nehmender Drittdienstleister sowie bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist die BERLINEREI berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Die BERLINEREI wird den Kunden unverzüglich über zu erwartende Preisänderungen informieren. Sollte hieraus eine Preiserhöhung von über 5% innerhalb des Kalenderjahres, in den der Vertragsschluss fällt, resultieren, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
e) Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der BERLINEREI aufrechnen.

3. Rücktritt des Kunden (Abbestellungen, Stornierungen)

Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wird, kann die BERLINEREI, wenn der Kunde hiervon Gebrauch macht, für bereits erbrachte Leistungen, getroffene Vorkehrungen und entstandene Aufwendungen einen pauschalierten Ersatz verlangen, der sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung richtet. Die Höhe dieses pauschalierten Ersatzes wird im Vertrag vereinbart.

4. Rücktritt von der BERLINEREI

Wird eine nach Ziffer 2 c) vereinbarte Vorauszahlung von dem Kunden nicht geleistet, so ist die BERLINEREI berechtigt, nach Verstreichen einer von der BERLINEREI zu setzenden angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Die BERLINEREI ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihre Dienstleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, in Auftrag gegeben werden, oder die BERLINEREI begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung aus Gründen, die in der Person des Kunden bzw. den von ihm gestellten Teilnehmern liegen, nicht geregelt durchgeführt werden kann.

5. Haftung von der BERLINEREI

Die BERLINEREI haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, sowie für die Verpflichtungen ihrer gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen mit folgenden Einschränkungen:

Die Haftung für Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung von unter Ziffern 2 a) und 2 b) beschriebenen Hauptpflichten aus diesem Vertrag beruhen, ist auf das Doppelte der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt. Vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Ferner ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten aus diesem Vertrag beruhen, oder auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss. Die vorstehend beschriebenen Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der BERLINEREI auftreten, wird die BERLINEREI bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist er verpflichtet, die BERLINEREI rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen die BERLINEREI verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von die BERLINEREI und/oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder der Freiheit des Kunden beruhen.

6. Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Ereignisse höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Feuer, Terroranschläge, Ausgangssperren, Unruhen, Krieg oder andere außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse unmöglich, so werden beide Vertragsparteien von der Leistung frei, und haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits an die BERLINEREI geleistete Anzahlungen sind im Falle des Rücktritts von der Erstattung ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des von die BERLINEREI gemachten Angebots durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Das gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, und die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind.
d) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BERLINEREI Kreativagentur GmbH Teil 2

für Verwendung und Herausgabe von Daten, Rohdaten, Druckvorlagen etc.
a) Die BERLINEREI ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe dieser digitalen Daten, so ist dies gesondert in einem Vertrag ausdrücklich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
b) Hat die BERLINEREI digitale Daten oder ähnliches zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit Zustimmung von der BERLINEREI Kreativagentur GmbH verändert werden.
c) Daten, die im Rahmen von Vorträgen und Präsentationen bereitgestellt werden, bleiben Eigentum von der BERLINEREI und dürfen nicht ohne Einwilligung geändert oder weiterverwendet werden.
d) Der Kunde darf von der BERLINEREI bereitgestellten Daten und Informationen nur für eigene Zwecke gebrauchen. Er darf sie keinen anderen Personen als den in seinem Unternehmen beschäftigten Personen und deren Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen lassen bzw. zur Verfügung stellen. Insbesondere ist er nicht zur Weitergabe an Dritte berechtigt. Dies gilt sowohl für die gesamten Daten als auch für Auszüge aus diesen Daten.
e) Sollte eine unberechtigte Weitergabe an Dritte erfolgen, so ist die BERLINEREI berechtigt, von dem Kunden einen Schadenersatz in Höhe des vierfachen Mehrpreises der vertraglich vereinbarten Summe zur Produktion der Daten zu verlangen.
f) Vom Kunden übermittelte Daten bleiben Eigentum des Kunden und werden von der BERLINEREI nicht ohne Einwilligung des Kunden verwendet oder weitergegeben. Die BERLINEREI ist verpflichtet sich zur Sicherung und regelmäßigen Sicherheitsspeicherung der vom Kunden übermittelten Daten sowie die Aufbewahrung der mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Daten und Unterlagen für bis zu einem Jahr nach deren letztmaliger Verbreitung oder Verfügungsstellung.
g) Die BERLINEREI versichert, dass die für den Kunden individuell erstellten Rohdaten, wie Layouts oder Druckvorlagen nicht für andere Kunden verwendet werden.
h) Für die Weiterverwendung der Daten von der BERLINEREI durch den Kunden übernimmt die BERLINEREI keine Haftung. Für den rechtmäßigen Gebrauch der Daten ist allein der Kunde verantwortlich.
i) Die Gefahr und die Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Kunde. Für Fehler an Dateien, Datenträgern, Daten, die beim Datenimport auf dem System des Kunden entstehen, haftet nicht die BERLINEREI.
j) Die BERLINEREI ist von vervielfältigten Werken Belegexemplare nach vorheriger Absprache unentgeltlich zu überlassen und Die BERLINEREI ist berechtigt, diese Belegexemplare im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
k) Aus Gründen des Datenschutzes und der Wahrung des Betriebsgeheimnisses ist die BERLINEREI grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Daten, Rechnungen und Unterlagen von Partnern, Leistungsträgern, Sub-Unternehmern, Guides, Fahrern und Hostessen an Dritte und oder Kunden herauszugeben. Ausnahmen bedürfen der Ausnahmegenehmigung und schriftlichen Regelung im Vorfeld des Vertragsabschlusses.
l) Die Regelungen in den Geschäftsbedingungen des Teil 3 gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Für die BERLINEREI besteht im Rahmen des Auftrags die Freiheit der Gestaltung. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller von der BERLINEREI übergebenen Vorlagen (z. B. Daten, Muster, Texte, Fotos, Video) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde der BERLINEREI im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
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